Ein gutes Anwalt-Mandant-Verhältnis basiert auf Vertrauen und klaren Regeln. Das türkische Anwaltsgesetz (Av.K.) und die Standesregeln setzen den Rahmen.
Pflichten der Anwältin
Verschwiegenheit (Av.K. Art. 36) — absolute Geheimhaltungspflicht. Auskunft über Verfahrensstand. Sorgfältige Vertretung. Vermeidung von Interessenkonflikten. Schriftliche Honorarvereinbarung.
Pflichten des Mandanten
Wahrheitspflicht — vollständige und ehrliche Sachverhaltsdarstellung. Mitwirkung — Unterlagen rechtzeitig liefern. Honorarzahlung gemäß Vereinbarung. Respekt vor anwaltlichem Berufsgeheimnis (auch der Mandant darf vertrauliche Schreiben nicht an Dritte weitergeben).
Mandatsbeendigung
Beide Seiten können das Mandat beenden, müssen aber Rechtsverlust vermeiden — insbesondere bei laufenden Fristen. Bei Streit: Schiedsstelle der Anwaltskammer.