Arbeitnehmeransprüche und gerechtfertigte/ungerechtfertigte Kündigung

Die häufigsten Streitigkeiten betreffen Abfindung und Kündigungsfristentschädigung, Überstunden, Wochenruhe, Feiertags- und Urlaubsentgelt sowie Entschädigung für nicht gezahlte Löhne. Die korrekte Berechnung erfordert die methodische Sammlung von Lohnabrechnungs-, Bank-, Stundenzettel- und Zeugenbeweisen.

Bei einer aus wichtigem Grund erfolgten Kündigung des Arbeitnehmers ist Abfindung geschuldet; bei Kündigungsschutzklagen gegen den Arbeitgeber kann das Recht möglicherweise nicht entstehen. Das Ergebnis hängt vom Wortlaut der Kündigung, dem Datum, Social-Media-Beiträgen und Sozialversicherungseinträgen ab.

Wiedereinstellungsklagen

Ein Arbeitnehmer im Schutzbereich (über 6 Monate Betriebszugehörigkeit in einem Betrieb mit 30+ Beschäftigten) muss innerhalb von 1 Monat zur obligatorischen Mediation gegen die Kündigung gehen. Bei fehlgeschlagener Einigung muss die Wiedereinstellungsklage innerhalb von 2 Wochen erhoben werden.

Bei Erfolg hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 4 Monatsgehälter für die Zeit ohne Arbeit; wird er nicht wiedereingestellt, wird zusätzlich eine Entschädigung von 4–8 Monatsgehältern zugesprochen. Die sehr kurzen Fristen machen Geschwindigkeit entscheidend.

Mobbing — psychologische Belästigung

Systematisches, vorsätzliches und kontinuierliches negatives Verhalten (Einschüchterung, Ausgrenzung, Schikanearbeit, Beleidigung und Drohungen) erfüllt den Mobbing-Tatbestand. Solche Ansprüche können Abfindung/Kündigungsentschädigung, Schmerzensgeld und sogar strafrechtliche Verantwortung auslösen.

Die Beweissammlung ist das Herzstück der Vorbereitung: E-Mails, Nachrichten, Zeugen, ärztliche Berichte und psychologische Begutachtungen müssen methodisch zusammengeführt werden.

Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Bei einem Arbeitsunfall öffnen sich drei parallele Wege: Meldung an die Sozialversicherung und Erwerbsminderungsrente; zivilrechtliche Schadensersatzklage gegen den Arbeitgeber; und Strafverfahren.

Die Schäden werden durch versicherungsmathematische Gutachten berechnet; dauerhafter Erwerbsminderungsgrad, Alter, Einkommen und Verschuldensanteile bestimmen die endgültige Höhe.

FAQ

Wann habe ich Anspruch auf Abfindung?
Bei mindestens 1 Jahr Betriebszugehörigkeit zuzüglich einer aus wichtigem Grund erfolgten Kündigung durch den Arbeitnehmer (z. B. ausstehende Löhne) oder einer ungerechtfertigten Kündigung durch den Arbeitgeber.
Ist Mediation verpflichtend?
Ja — für Arbeitnehmergeldansprüche und Wiedereinstellung. Ein Überspringen führt zur Klageabweisung aus formalen Gründen.