Beitreibung über den richtigen Vollstreckungsweg
Die folgenreichste Wahl des Gläubigers ist der Vollstreckungsweg. Auf Urteil basierte, ordentliche, wechsel-/scheckspezifische oder Pfandverwertungswege haben jeweils unterschiedliche Fristen, Grundlagen und Folgen bei Widerspruch.
Die falsche Wahl verschwendet Zeit und Gebühren und kann sogar die Verjährung der Forderung beschleunigen. Unsere Kanzlei führt vor Klageerhebung eine vollständige Analyse durch und teilt dem Gläubiger eine Kosten-Nutzen-Sicht mit.
Rechte des Schuldners — Widerspruch und Drittansprüche
Sie können eine gegen Sie eingeleitete Vollstreckung stoppen, indem Sie innerhalb von sieben Tagen beim Vollstreckungsamt Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsannullierungs- und negative Feststellungsklage sind die beiden wichtigsten Werkzeuge des Schuldners.
Wenn der Gerichtsvollzieher zu Hause Eigentum eines Dritten pfändet, muss rechtzeitig ein Drittanspruch erhoben werden. Pfändungsmitteilungen sind belastend, aber ein einziger korrekter Widerspruch kann den Verlauf der Akte ändern.
Anfechtung betrügerischer Übertragungen, Insolvenz und Konkordat
Vom Schuldner getätigte Geschäfte zur Gläubigerumgehung können angefochten werden. Über eine "Gläubigeranfechtungsklage" kann der Gläubiger das Vermögen in den Händen Dritter verfolgen.
Für Unternehmen restrukturiert das Konkordatsverfahren (statt der Insolvenzaufschiebung) finanziell angeschlagene Betriebe. Aufgrund der Komplexität arbeiten Buchhalter und Anwälte gemeinsam an diesen Akten.