Umfang des Familienrechts

Das Familienrecht umfasst die Begründung und Auflösung der Ehe, das vermögensrechtliche Verhältnis zwischen Ehegatten, das Sorgerecht und den Kindesunterhalt. Da es die intimsten Bereiche des menschlichen Lebens berührt, erfordert es mehr als juristische Technik: Sorgfalt, Geduld und Empathie.

Unsere Kanzlei behandelt einvernehmliche und streitige Scheidungen, die Auseinandersetzung des Ehegüterstandes, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Schutzanordnungen, Vaterschaftsfragen, Adoption und die Eintragung des Familienheims — von der Klageerhebung bis zur Vollstreckung des Urteils.

Einvernehmliche Scheidung — schneller, weniger zermürbend

Wenn sich Ehegatten über die Scheidung, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Unterhalt einig sind, wird eine einvernehmliche Scheidung in der Regel in einer einzigen Verhandlung abgeschlossen. Entscheidend ist die Ausarbeitung eines Protokolls, das beide Parteien tatsächlich schützt.

Ein gut formuliertes Scheidungsprotokoll verhindert die meisten späteren Streitigkeiten über Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsanpassungen. Wir gehen mit Mandanten jede Klausel durch, prüfen Worst-Case-Szenarien und stellen das Dokument vor der Unterzeichnung schriftlich zur Verfügung.

Streitige Scheidung und Vermögensauseinandersetzung

Wenn die Parteien uneins sind, wird die Scheidung zu einem mehrschichtigen Verfahren über Verschulden, Schadensersatz und "Bedürftigkeitsunterhalt". Zeugen, Social-Media-Aufzeichnungen, Bankhistorie und ärztliche Berichte müssen methodisch zusammengeführt werden.

Im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung werden während der Ehe erworbene Vermögenswerte grundsätzlich hälftig geteilt. Erbschaften, Schenkungen, persönliche Gegenstände, Bankströme und Unternehmensanteile erfordern jedoch besondere Expertise. Die Auseinandersetzung kann separat nach Rechtskraft der Scheidung verfolgt werden.

Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt

Das Sorgerecht wird nach dem Kindeswohl entschieden. Das Gericht würdigt das Umfeld der Eltern, das Alter und die Bildung des Kindes sowie — soweit das Alter es zulässt — die Aussage des Kindes selbst.

Verschiedene Unterhaltsarten (vorläufiger, Kindes-, "Bedürftigkeits-" und Beistandsunterhalt) gelten unter unterschiedlichen Bedingungen. Bei wirtschaftlichen Veränderungen können Unterhaltsbeträge in einem separaten Verfahren angepasst werden.

Häusliche Gewalt und Schutzanordnungen (Gesetz 6284)

Personen, die Gewalt ausgesetzt oder bedroht sind, können nach dem türkischen Schutzgesetz Nr. 6284 Schutzanordnungen erwirken. Solche Anordnungen werden typischerweise am selben Tag erlassen und können Annäherungs- und Kontaktverbote, vorläufiges Sorgerecht und Unterhalt umfassen.

Unsere Kanzlei führt diese Verfahren mit strikter Vertraulichkeit und Sicherheit. Wir beraten zur Verlängerung von Anordnungen, zu Strafverfahren bei Verstößen und parallelen Scheidungsklagen.

Vaterschaft, Adoption und Eintragung des Familienheims

Das Familienrecht umfasst auch das rechtliche Eltern-Kind-Verhältnis, die Adoption und den besonderen Schutz des Familienheims. Vaterschaftsanerkennung, -anfechtung und -feststellung beruhen häufig auf DNA-Tests und erfordern sorgfältiges Verfahren.

Adoption in der Türkei richtet sich sowohl nach innerstaatlichem Recht als auch nach internationalen Übereinkommen. Die Eintragung des Familienheims im Grundbuch ist ein wichtiger Schutz vor einseitiger Veräußerung durch einen Ehegatten.

Scheidung für im Ausland lebende Ehegatten

Türkische Staatsbürger, die in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien oder den USA leben, können in der Türkei die Scheidung einreichen. Mit einer konsularischen Vollmacht kann das Verfahren remote ohne Ihre Reise geführt werden.

Ein ausländisches Scheidungsurteil entfaltet in der Türkei nicht automatisch Wirkung. Ein <strong>Anerkennungs-/Vollstreckungsverfahren (tenfiz)</strong> ist erforderlich; andernfalls wird die ausländische Entscheidung nicht im türkischen Personenstandsregister eingetragen, was Probleme bei Wiederheirat oder Erbschaft schafft.

FAQ

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Wenn die Parteien mit unterzeichnetem Protokoll einreichen, wird sie in der Regel in der ersten Verhandlung abgeschlossen — insgesamt etwa 1–2 Monate.
Wann kann nach der Scheidung die Vermögensaufteilung verlangt werden?
Eine separate Auseinandersetzung kann innerhalb von 10 Jahren nach Rechtskraft des Scheidungsurteils eingereicht werden.
Wird das Sorgerecht automatisch der Mutter erteilt?
Nein. Das Gesetz kennt keine geschlechtsspezifische Regel; Gerichte entscheiden nach dem Kindeswohl unter Würdigung von Alter, Bindung, Umfeld und (bei entsprechendem Alter) der Aussage des Kindes selbst.