Wenn ein Arzt oder Krankenhaus durch fehlerhafte Behandlung Schaden verursacht, besteht Haftungsanspruch. Türkisches Recht behandelt private und staatliche Einrichtungen unterschiedlich.
Privatkrankenhaus
Klage am Verbrauchergericht oder am ordentlichen Zivilgericht. Vertragsverletzung führt zu Schadensersatz nach OR und Verbraucherschutzgesetz.
Staatliches Krankenhaus
Klage gegen das Gesundheitsministerium beim Verwaltungsgericht. Beweislast trägt der Patient, kann aber durch ärztliches Sachverständigengutachten erleichtert werden.
Sachverständigenrat (ATK)
Streitige medizinische Fragen werden meist dem Adli Tıp Kurumu zur Begutachtung vorgelegt. Ablehnung und Gegenbegutachtung sind möglich.
Verjährung
2 Jahre ab Kenntnis des Schadens, längstens 10 Jahre nach Behandlung.