Das türkische Strafverfahren kennt nach dem erstinstanzlichen Urteil zwei Stufen der Anfechtung — die Berufung (istinaf) beim Regional-Berufungsgericht und die Revision (temyiz) beim Kassationshof.

Erste Stufe: Berufung (istinaf)

Frist

7 Tage ab Urteilsverkündung (oder ab Zustellung, je nach Fallart). Eine Versäumung ist nahezu unwiederbringlich.

Form

Schriftliche Erklärung beim erstinstanzlichen Gericht. Begründung kann nachgereicht werden, sollte aber innerhalb von 7 Tagen vorliegen.

Was prüft das Berufungsgericht?

  • Sachverhalt kann neu bewertet werden — neue Beweise sind zulässig
  • Rechtsanwendung wird vollständig überprüft
  • Eine vollständig neue Hauptverhandlung kann angeordnet werden

Mögliche Ergebnisse

  • Bestätigung des Urteils
  • Aufhebung und Rückverweisung an die erste Instanz
  • Eigene Sachentscheidung mit Strafänderung

Zweite Stufe: Revision (temyiz)

Nicht jeder Fall ist revisionsfähig. Nur Urteile mit:

  • Mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe
  • Bestimmten anerkannten Rechtsfragen
  • Verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalten

Frist

15 Tage ab Zustellung des Berufungsurteils.

Was prüft der Kassationshof?

  • Nur Rechtsanwendung — keine Sachverhaltsneu-Beurteilung
  • Verfahrensfehler
  • Fehlerhafte Beweiswürdigung als rechtliches Problem

Strategische Überlegungen

Auch wenn ein Urteil „akzeptabel" erscheint, kann eine Berufung sinnvoll sein, weil:

  • Die Aussetzung der Vollstreckung möglich ist (HAGB)
  • Bewährungsstrafe in Bewährung umgewandelt werden kann
  • Die Strafzumessung neu bewertet wird

Wichtig: Wenn nur Sie Berufung einlegen (nicht die Staatsanwaltschaft), darf das Urteil nicht verschärft werden — Reformatio-in-peius-Verbot. Das macht Berufungen risikoarm.