Das türkische Strafverfahren kennt nach dem erstinstanzlichen Urteil zwei Stufen der Anfechtung — die Berufung (istinaf) beim Regional-Berufungsgericht und die Revision (temyiz) beim Kassationshof.
Erste Stufe: Berufung (istinaf)
Frist
7 Tage ab Urteilsverkündung (oder ab Zustellung, je nach Fallart). Eine Versäumung ist nahezu unwiederbringlich.
Form
Schriftliche Erklärung beim erstinstanzlichen Gericht. Begründung kann nachgereicht werden, sollte aber innerhalb von 7 Tagen vorliegen.
Was prüft das Berufungsgericht?
- Sachverhalt kann neu bewertet werden — neue Beweise sind zulässig
- Rechtsanwendung wird vollständig überprüft
- Eine vollständig neue Hauptverhandlung kann angeordnet werden
Mögliche Ergebnisse
- Bestätigung des Urteils
- Aufhebung und Rückverweisung an die erste Instanz
- Eigene Sachentscheidung mit Strafänderung
Zweite Stufe: Revision (temyiz)
Nicht jeder Fall ist revisionsfähig. Nur Urteile mit:
- Mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe
- Bestimmten anerkannten Rechtsfragen
- Verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalten
Frist
15 Tage ab Zustellung des Berufungsurteils.
Was prüft der Kassationshof?
- Nur Rechtsanwendung — keine Sachverhaltsneu-Beurteilung
- Verfahrensfehler
- Fehlerhafte Beweiswürdigung als rechtliches Problem
Strategische Überlegungen
Auch wenn ein Urteil „akzeptabel" erscheint, kann eine Berufung sinnvoll sein, weil:
- Die Aussetzung der Vollstreckung möglich ist (HAGB)
- Bewährungsstrafe in Bewährung umgewandelt werden kann
- Die Strafzumessung neu bewertet wird
Wichtig: Wenn nur Sie Berufung einlegen (nicht die Staatsanwaltschaft), darf das Urteil nicht verschärft werden — Reformatio-in-peius-Verbot. Das macht Berufungen risikoarm.