Disziplinarstrafen reichen von der Verwarnung bis zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Der Beamte kann sich auf zwei Ebenen wehren: erst verwaltungsintern, dann gerichtlich.

Verwaltungsbeschwerde (7 Tage)

Innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung kann der Beamte bei der nächsthöheren Behörde Beschwerde einlegen. Diese kurze Frist ist eine Falle — viele Beamte versäumen sie.

Klage beim Verwaltungsgericht (60 Tage)

Nach Ablehnung oder Schweigen der Behörde (60 Tage) kann der Beamte beim Verwaltungsgericht Klage erheben. Frist: 60 Tage ab Bescheid.

Beweislast und Verteidigungsrechte

Im Disziplinarverfahren hat der Beamte das Recht auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht. Verstöße gegen diese Rechte sind eigenständige Aufhebungsgründe.