In der Türkei kann eine einvernehmliche Scheidung in einer einzigen Verhandlung abgeschlossen werden — vorausgesetzt, beide Ehegatten sind sich über alle Folgen einig und unterzeichnen ein gemeinsames Protokoll. Das Verfahren dauert in der Regel 1–2 Monate und ist deutlich kostengünstiger und weniger zermürbend als eine streitige Scheidung.
1. Mindestens ein Jahr verheiratet
Eine einvernehmliche Scheidung ist nur möglich, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Davor muss zwingend der streitige Weg gewählt werden.
2. Beide Ehegatten persönlich vor Gericht
Beide Ehegatten müssen in der Verhandlung persönlich anwesend sein und dem Richter ihre freie Zustimmung erklären. Eine Vertretung durch Vollmacht ist hier nicht möglich — auch nicht für im Ausland lebende Ehegatten. Wer nicht reisen kann, muss den streitigen Weg wählen.
3. Das gemeinsame Protokoll
Das Protokoll regelt umfassend: Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Aufteilung des ehelichen Vermögens, Schadensersatzansprüche und ggf. Namensführung. Jede Klausel sollte gründlich geprüft werden — Lücken oder unklare Formulierungen führen später zu jahrelangen Folgestreitigkeiten.
4. Sorgerecht und Umgang konkret regeln
Pauschale Formulierungen wie „Sorgerecht zur Mutter" reichen nicht. Definieren Sie konkret: Welche Wochentage, welche Ferien, wie wird der Umgang im Ausland geregelt, wer trägt die Reisekosten? Je genauer das Protokoll, desto seltener spätere Konflikte.
5. Unterhaltsanpassung im Voraus klären
Vereinbaren Sie, wie der Unterhalt jährlich angepasst wird (Inflationsbindung, Verbraucherpreisindex usw.). Andernfalls muss bei jeder Anpassung ein neues Verfahren geführt werden.
6. Vermögensaufteilung erst nach der Scheidung
Im Protokoll können Sie auf Ansprüche aus der Errungenschaftsbeteiligung verzichten. Tun Sie das niemals leichtfertig — diese Verzichtserklärung ist nach Rechtskraft der Scheidung praktisch unwiderruflich.
7. Anwaltliche Begleitung lohnt sich
Auch wenn die Scheidung als „einvernehmlich" gilt: Lassen Sie das Protokoll von einer Anwältin entwerfen oder zumindest prüfen. Die Investition rentiert sich in den ersten Monaten nach der Scheidung — besonders wenn Kinder oder Immobilien betroffen sind.
Hinweis für im Ausland lebende Mandanten: Wir können Ihnen das Protokoll vorab schriftlich zustellen, alle Klauseln per Videogespräch besprechen und die Verhandlung in der Türkei durchführen. Die Reisekosten der einen Anreise zur Verhandlung sind in der Regel die einzigen Reisekosten des gesamten Verfahrens.