Der Staat kann Grundstücke für öffentliche Zwecke (Straßen, Schulen, Stauseen) enteignen. Die Verfassung garantiert eine angemessene Entschädigung — in der Praxis muss diese aber oft gerichtlich erstritten werden.
Verfahren
Zuerst gibt es ein Verständigungsangebot der Behörde. Wer ablehnt, wird in das gerichtliche Bedeutsfeststellungsverfahren verwiesen.
Sachverständigengutachten
Drei vom Gericht bestellte Sachverständige bewerten Lage, Größe, Bauland-Status und Marktpreise. Ihr Gutachten ist die Grundlage für die endgültige Entschädigung.
Wertkriterien
Berücksichtigt werden: Verkehrswert, künftige Nutzungsmöglichkeiten, Bebauungsplan und vergleichbare Verkäufe. Die Entschädigung muss vor Eigentumsübergang gezahlt werden.