Der Staat kann Grundstücke für öffentliche Zwecke (Straßen, Schulen, Stauseen) enteignen. Die Verfassung garantiert eine angemessene Entschädigung — in der Praxis muss diese aber oft gerichtlich erstritten werden.

Verfahren

Zuerst gibt es ein Verständigungsangebot der Behörde. Wer ablehnt, wird in das gerichtliche Bedeutsfeststellungsverfahren verwiesen.

Sachverständigengutachten

Drei vom Gericht bestellte Sachverständige bewerten Lage, Größe, Bauland-Status und Marktpreise. Ihr Gutachten ist die Grundlage für die endgültige Entschädigung.

Wertkriterien

Berücksichtigt werden: Verkehrswert, künftige Nutzungsmöglichkeiten, Bebauungsplan und vergleichbare Verkäufe. Die Entschädigung muss vor Eigentumsübergang gezahlt werden.