Mit dem Tod geht der Nachlass in der Türkei automatisch auf die Erben über — einschließlich aller Schulden. Wenn Sie nicht aktiv handeln, haften Sie persönlich für diese Schulden. Die Erbschaftsausschlagung ist Ihr wichtigstes Schutzinstrument, aber die Frist ist eng.

Die 3-Monats-Frist

Sie haben 3 Monate ab Kenntnis vom Tod, um die Erbschaft beim Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) auszuschlagen. Bei im Ausland lebenden Erben beginnt die Frist mit der tatsächlichen Kenntnisnahme — nicht mit dem Sterbedatum.

Die Frist ist streng. Wer sie ohne triftigen Grund versäumt, wird vermutet, die Erbschaft angenommen zu haben. Eine spätere „vermutete Ausschlagungsklage" ist möglich, aber an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft (Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses).

Wann sollten Sie ausschlagen?

  • Wenn die Schulden die Aktiva offensichtlich übersteigen
  • Wenn der Nachlass unklar ist und Sie keine Inventarprüfung machen wollen
  • Wenn Sie aus persönlichen Gründen nicht in das Erbe eintreten möchten
  • Wenn ein riskantes Unternehmen oder eine offene Steuerschuld droht

Wie schlagen Sie aus?

Schriftlicher Antrag beim Friedensgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Erforderlich:

  • Sterbeurkunde (oder Auszug aus dem Personenstandsregister)
  • Nachweis der Erbenstellung (Erbschein oder Personenstandsregister)
  • Antrag mit klarer Ausschlagungserklärung
  • Bei mehreren Erben: jeder schlägt einzeln aus

Stillschweigende Annahme — Vorsicht!

Folgende Handlungen können als stillschweigende Annahme gewertet werden — und damit Ihre Ausschlagungsmöglichkeit zunichtemachen:

  • Verkauf von Nachlassgegenständen
  • Bezahlung von Schulden des Verstorbenen mit eigenem Geld
  • Beantragung des Erbscheins und Antritt der Erbschaft
  • Übernahme der Wohnung des Verstorbenen ohne Kostenausgleich

Sammeln Sie keine persönlichen Gegenstände, eröffnen Sie kein Bankkonto auf den Erblasser — bevor Sie sich entschieden haben.

Was geschieht nach der Ausschlagung?

Die Erbschaft fällt an die nachfolgenden gesetzlichen Erben. Diese haben dann ihrerseits 3 Monate Frist, ab Kenntnis ihrer Erbenstellung. Schlagen alle gesetzlichen Erben aus, fällt der Nachlass an den Staat — der die Schulden aus der Erbmasse begleicht.

Bedingt annehmen — die Inventaroption

Eine Alternative ist die Annahme unter Vorbehalt der Inventarerstellung (yararına mirasın reddi mahkemesi). Hier wird der Nachlass durch das Gericht inventarisiert; Sie haften nur bis zur Höhe der bekanntgegebenen Aktiva. Diese Option ist sinnvoll, wenn der Wert des Nachlasses unklar ist.

Für im Ausland lebende Erben: Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht (Konsulat oder Apostille) kann unsere Kanzlei die Ausschlagung in Ihrem Namen einreichen. Die Reise in die Türkei ist nicht erforderlich. Wichtig ist, schnell zu handeln — die 3-Monats-Frist beginnt, sobald Sie vom Tod erfahren.