Eine Strafanzeige wird gegen Sie erstattet — oder Sie werden zur Aussage geladen. Die ersten Stunden bestimmen oft den Verlauf des gesamten Verfahrens.
1. Aussageverweigerung
Sie haben das verfassungsmäßige Recht zu schweigen. Sie müssen nichts sagen, bevor Ihr Anwalt anwesend ist. Beanspruchen Sie das Recht.
2. Anwalt anrufen — sofort
Vor jeder Aussage. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, kann Ihre Anwaltskammer einen für die Notfallverteidigung zuteilen.
3. Keine spontane Erklärung
„Ich habe nichts zu verbergen, ich erkläre alles" — das schadet meistens. Selbst wahre Aussagen können missverstanden oder gegen Sie verwendet werden.
4. Niemanden benachrichtigen
Rufen Sie keinen Mitbeschuldigten an. Das kann als Beweisvereitelung gewertet werden — und verschärft Ihre Lage.
5. Eigene Beweise sichern
Bewahren Sie Korrespondenz, Quittungen, Standortdaten und Ihre Telefonprotokolle. Diese können später Ihre Verteidigung stützen.
6. Verhalten während der Aussage
Wenn Ihr Anwalt anwesend ist und Sie sich entscheiden auszusagen: nur Fakten, keine Mutmaßungen, keine Erinnerungslücken überspielen. „Ich erinnere mich nicht genau" ist eine zulässige und ehrliche Antwort.
7. Untersuchungshaft — Sofortmaßnahmen
Bei Verhaftung haben Sie 7 Tage für die Beschwerde. Ihr Anwalt soll diese vorbereiten und parallel Bürgschaftsoptionen prüfen.
Wichtig: Auch bei Bagatellvorwürfen kann ein einziger Satz im Polizeiprotokoll den Lauf des Verfahrens ändern. Es gibt keinen „kleinen" Strafvorwurf.