Mit dem neuen türkischen Zivilgesetzbuch von 2002 wurde der gesetzliche Güterstand grundlegend geändert. Seitdem gilt für Ehen, die ohne separate Vereinbarung geschlossen wurden, automatisch die Errungenschaftsbeteiligung — der wichtigste Begriff im modernen türkischen Familienrecht.

Was zählt zur Errungenschaft?

Errungenschaft sind alle Vermögenswerte, die während der Ehe durch Erwerbstätigkeit erworben wurden:

  • Arbeitseinkommen, Gehälter, Bonuszahlungen
  • Sozialversicherungsleistungen
  • Erträge aus persönlichem Vermögen (Mieten, Zinsen, Dividenden)
  • Mit obigen Mitteln erworbene Sachen (Wohnung, Auto, Spareinlagen)

Was bleibt persönliches Vermögen?

Folgende Werte bleiben außerhalb der hälftigen Teilung:

  • Vor der Ehe vorhandenes Vermögen
  • Erbschaften und Schenkungen während der Ehe
  • Persönliche Gegenstände (Kleidung, Schmuck im üblichen Rahmen)
  • Schmerzensgeld und Versicherungsleistungen für persönliche Schäden

Wie wird gerechnet?

Bei der Scheidung wird der Wert der Errungenschaft jedes Ehegatten bestimmt. Schulden, die mit dieser Errungenschaft zusammenhängen, werden abgezogen. Der verbleibende Wert ist die Beteiligungsforderung — und davon steht dem anderen Ehegatten die Hälfte zu.

Beispiel

Während der 10-jährigen Ehe hat der Ehemann 800.000 TL angespart und eine Wohnung im Wert von 1.200.000 TL gekauft (insgesamt 2.000.000 TL Errungenschaft). Die Ehefrau hat 400.000 TL angespart. Bei der Scheidung steht jedem die Hälfte der Differenz zu: (2.000.000 − 400.000) ÷ 2 = 800.000 TL zugunsten der Ehefrau.

Schenkung als getarnter Verkauf

Wird ein Vermögenswert während der Ehe zum Schein verkauft, um ihn aus der Errungenschaft herauszunehmen, kann dies als muris muvazaası oder als arglistige Veräußerung angefochten werden — eine spezialisierte Klage.

Frist: 10 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung

Die Auseinandersetzungsklage muss innerhalb von 10 Jahren nach Rechtskraft des Scheidungsurteils erhoben werden. Sie ist eine separate Klage — nicht Teil des Scheidungsverfahrens selbst.

Wichtig für gemischte Vermögensstrukturen: Wenn Eigenkapital aus persönlichem Vermögen mit ehelichem Einkommen vermischt wurde (z. B. eine vor der Ehe gekaufte Wohnung wurde während der Ehe renoviert oder abbezahlt), wird die Berechnung komplex. Hier ist anwaltliche Begleitung mit fundierten Bankunterlagen unerlässlich.