Wenn Sie in der Türkei gekündigt wurden, haben Sie je nach Umständen Anspruch auf bis zu fünf verschiedene Zahlungen — und gegebenenfalls auf Wiedereinstellung. Wichtig sind nur die Fristen: einige laufen in Wochen ab.
1. Abfindung (Kıdem Tazminatı)
Anspruch besteht bei mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit, sofern:
- der Arbeitgeber ungerechtfertigt kündigt, oder
- der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt (z. B. ausstehende Löhne, Mobbing), oder
- besondere Beendigungsgründe vorliegen (Renteneintritt, Wehrdienst, Heirat für Frauen innerhalb 1 Jahres).
Berechnung: 30 Tage Bruttolohn pro Beschäftigungsjahr, gedeckelt durch die staatliche Höchstgrenze.
2. Kündigungsfristentschädigung (İhbar Tazminatı)
Wenn der Arbeitgeber ohne Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigt, ist eine Entschädigung fällig: 2 Wochen bei bis 6 Monaten Tätigkeit, 4 Wochen bis 1,5 Jahre, 6 Wochen bis 3 Jahre, 8 Wochen ab 3 Jahren.
3. Wiedereinstellungsklage (İşe İade)
Im Schutzbereich (Betrieb mit 30+ Beschäftigten + 6 Monate Betriebszugehörigkeit) muss die Kündigung sachlich begründet sein. Andernfalls können Sie:
- innerhalb von 1 Monat nach Kündigungsausspruch zur obligatorischen Mediation gehen
- bei fehlgeschlagener Einigung innerhalb von 2 Wochen Klage erheben
Bei Erfolg: bis zu 4 Monatsgehälter für die Zeit ohne Arbeit + bis zu 4–8 Monatsgehälter Entschädigung, falls keine Wiedereinstellung erfolgt.
4. Ausstehende Löhne und Überstunden
Nicht gezahlte Löhne, Überstunden, Wochenruhetage, Feiertage und Urlaubsentgelt können bis zu 5 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Stundenzettel, Bankbelege und Zeugen sind die wichtigsten Beweismittel.
5. Diskriminierungs- oder Mobbing-Schadensersatz
Bei diskriminierender oder mobbing-bedingter Kündigung sind zusätzliche Schadensersatzansprüche möglich. E-Mails, Nachrichten, Zeugen und ärztliche Berichte stützen den Anspruch.
Was Sie sofort tun sollten
- Kündigungsschreiben aufbewahren — Datum und Begründung sind entscheidend.
- Sozialversicherungsregister prüfen (e-Devlet) — stimmt der Austrittsgrund?
- Innerhalb von 1 Monat zur Mediation — sonst geht die Wiedereinstellung verloren.
- Bankauszüge der letzten 5 Jahre sammeln — als Beweis für die tatsächliche Lohnzahlung.
Im Ausland lebende Arbeitnehmer: Sie können das gesamte Verfahren — von Mediation über Klage bis Vollstreckung — über eine Vollmacht remote führen lassen. Eine Reise in die Türkei ist nicht erforderlich.