Wenn Sie in der Türkei gekündigt wurden, haben Sie je nach Umständen Anspruch auf bis zu fünf verschiedene Zahlungen — und gegebenenfalls auf Wiedereinstellung. Wichtig sind nur die Fristen: einige laufen in Wochen ab.

1. Abfindung (Kıdem Tazminatı)

Anspruch besteht bei mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit, sofern:

  • der Arbeitgeber ungerechtfertigt kündigt, oder
  • der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt (z. B. ausstehende Löhne, Mobbing), oder
  • besondere Beendigungsgründe vorliegen (Renteneintritt, Wehrdienst, Heirat für Frauen innerhalb 1 Jahres).

Berechnung: 30 Tage Bruttolohn pro Beschäftigungsjahr, gedeckelt durch die staatliche Höchstgrenze.

2. Kündigungsfristentschädigung (İhbar Tazminatı)

Wenn der Arbeitgeber ohne Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigt, ist eine Entschädigung fällig: 2 Wochen bei bis 6 Monaten Tätigkeit, 4 Wochen bis 1,5 Jahre, 6 Wochen bis 3 Jahre, 8 Wochen ab 3 Jahren.

3. Wiedereinstellungsklage (İşe İade)

Im Schutzbereich (Betrieb mit 30+ Beschäftigten + 6 Monate Betriebszugehörigkeit) muss die Kündigung sachlich begründet sein. Andernfalls können Sie:

  • innerhalb von 1 Monat nach Kündigungsausspruch zur obligatorischen Mediation gehen
  • bei fehlgeschlagener Einigung innerhalb von 2 Wochen Klage erheben

Bei Erfolg: bis zu 4 Monatsgehälter für die Zeit ohne Arbeit + bis zu 4–8 Monatsgehälter Entschädigung, falls keine Wiedereinstellung erfolgt.

4. Ausstehende Löhne und Überstunden

Nicht gezahlte Löhne, Überstunden, Wochenruhetage, Feiertage und Urlaubsentgelt können bis zu 5 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Stundenzettel, Bankbelege und Zeugen sind die wichtigsten Beweismittel.

5. Diskriminierungs- oder Mobbing-Schadensersatz

Bei diskriminierender oder mobbing-bedingter Kündigung sind zusätzliche Schadensersatzansprüche möglich. E-Mails, Nachrichten, Zeugen und ärztliche Berichte stützen den Anspruch.

Was Sie sofort tun sollten

  1. Kündigungsschreiben aufbewahren — Datum und Begründung sind entscheidend.
  2. Sozialversicherungsregister prüfen (e-Devlet) — stimmt der Austrittsgrund?
  3. Innerhalb von 1 Monat zur Mediation — sonst geht die Wiedereinstellung verloren.
  4. Bankauszüge der letzten 5 Jahre sammeln — als Beweis für die tatsächliche Lohnzahlung.

Im Ausland lebende Arbeitnehmer: Sie können das gesamte Verfahren — von Mediation über Klage bis Vollstreckung — über eine Vollmacht remote führen lassen. Eine Reise in die Türkei ist nicht erforderlich.