Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Türkei rechtlich anerkannt — sowohl durch Verfassungsrecht (Art. 17 Schutz der körperlichen und psychischen Integrität) als auch durch Arbeitsrecht und das Obligationenrecht. Wer betroffen ist, hat mehrere Rechtswege.

Die juristische Definition

Mobbing setzt voraus:

  • Systematik — keine Einzelfälle, sondern wiederkehrendes Muster
  • Vorsatz — bewusste Schädigungsabsicht
  • Kontinuität — über einen längeren Zeitraum (in der Regel mind. 6 Monate)
  • Negative Auswirkung — auf Würde, psychische Gesundheit oder beruflichen Status

Typische Formen

  • Ausgrenzung aus Meetings, Informationen, sozialen Aktivitäten
  • Schikanearbeit: unter Qualifikation, ohne sinnvolle Aufgabe oder unmöglicher Umfang
  • Öffentliche Beleidigung, Drohungen, Schreien
  • Geografische Versetzung mit Schädigungsabsicht
  • Unbegründete Disziplinarmaßnahmen, Beförderungssperre
  • Entzug von Arbeitsmitteln (PC, Telefon, Büroplatz)

Beweismittel — entscheidend für den Erfolg

Mobbing-Verfahren stehen und fallen mit der Beweissammlung. Sammeln Sie systematisch:

  • E-Mails, WhatsApp, Slack-Nachrichten — drucken Sie sie aus mit Zeitstempel
  • Tonaufnahmen der eigenen Gespräche (in der Türkei zulässig, wenn Sie selbst Teilnehmer sind)
  • Zeugenaussagen von Kolleginnen und Kollegen
  • Ärztliche/psychologische Berichte über stressbedingte Symptome (Schlafstörungen, Depression, Burnout)
  • Tagebuch mit Datum, Ort, Wortlaut und beteiligten Personen
  • Personalakte (Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen, Lohnabrechnungen)

Welche Ansprüche haben Sie?

  1. Wichtiger Kündigungsgrund auf Ihrer Seite → volle Abfindung + Kündigungsfristentschädigung
  2. Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzung (Art. 24, 25 türk. ZGB; Art. 56 türk. Obligationenrecht)
  3. Materieller Schadensersatz für Behandlungskosten, Verdienstausfall, Karrierenachteile
  4. Strafanzeige bei Beleidigung, Bedrohung, vorsätzlicher Körperverletzung (psychisch)

Frist: 5 Jahre für Schadensersatz

Mobbing-Schadensersatzklagen unterliegen der allgemeinen 5-Jahres-Verjährung. Praktisch sollten Sie aber innerhalb von 1 Monat reagieren, wenn Sie aus wichtigem Grund gekündigt haben — sonst verliert dieser Grund an Glaubwürdigkeit.

Praxistipp: Eine fundierte Mobbing-Klage mit umfassendem Beweismaterial wirkt oft schon vor der Verhandlung — viele Arbeitgeber suchen einen Vergleich, sobald die Klage gut dokumentiert ist.