Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Türkei rechtlich anerkannt — sowohl durch Verfassungsrecht (Art. 17 Schutz der körperlichen und psychischen Integrität) als auch durch Arbeitsrecht und das Obligationenrecht. Wer betroffen ist, hat mehrere Rechtswege.
Die juristische Definition
Mobbing setzt voraus:
- Systematik — keine Einzelfälle, sondern wiederkehrendes Muster
- Vorsatz — bewusste Schädigungsabsicht
- Kontinuität — über einen längeren Zeitraum (in der Regel mind. 6 Monate)
- Negative Auswirkung — auf Würde, psychische Gesundheit oder beruflichen Status
Typische Formen
- Ausgrenzung aus Meetings, Informationen, sozialen Aktivitäten
- Schikanearbeit: unter Qualifikation, ohne sinnvolle Aufgabe oder unmöglicher Umfang
- Öffentliche Beleidigung, Drohungen, Schreien
- Geografische Versetzung mit Schädigungsabsicht
- Unbegründete Disziplinarmaßnahmen, Beförderungssperre
- Entzug von Arbeitsmitteln (PC, Telefon, Büroplatz)
Beweismittel — entscheidend für den Erfolg
Mobbing-Verfahren stehen und fallen mit der Beweissammlung. Sammeln Sie systematisch:
- E-Mails, WhatsApp, Slack-Nachrichten — drucken Sie sie aus mit Zeitstempel
- Tonaufnahmen der eigenen Gespräche (in der Türkei zulässig, wenn Sie selbst Teilnehmer sind)
- Zeugenaussagen von Kolleginnen und Kollegen
- Ärztliche/psychologische Berichte über stressbedingte Symptome (Schlafstörungen, Depression, Burnout)
- Tagebuch mit Datum, Ort, Wortlaut und beteiligten Personen
- Personalakte (Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen, Lohnabrechnungen)
Welche Ansprüche haben Sie?
- Wichtiger Kündigungsgrund auf Ihrer Seite → volle Abfindung + Kündigungsfristentschädigung
- Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzung (Art. 24, 25 türk. ZGB; Art. 56 türk. Obligationenrecht)
- Materieller Schadensersatz für Behandlungskosten, Verdienstausfall, Karrierenachteile
- Strafanzeige bei Beleidigung, Bedrohung, vorsätzlicher Körperverletzung (psychisch)
Frist: 5 Jahre für Schadensersatz
Mobbing-Schadensersatzklagen unterliegen der allgemeinen 5-Jahres-Verjährung. Praktisch sollten Sie aber innerhalb von 1 Monat reagieren, wenn Sie aus wichtigem Grund gekündigt haben — sonst verliert dieser Grund an Glaubwürdigkeit.
Praxistipp: Eine fundierte Mobbing-Klage mit umfassendem Beweismaterial wirkt oft schon vor der Verhandlung — viele Arbeitgeber suchen einen Vergleich, sobald die Klage gut dokumentiert ist.