Türkisches Erbrecht schützt nahe Angehörige durch einen unentziehbaren Pflichtteil (saklı pay). Verfügungen, die diesen Pflichtteil verletzen, können mit der Herabsetzungsklage (tenkis davası) angegriffen werden.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Abkömmlinge (Kinder, Enkel) erhalten 1/2 des gesetzlichen Erbteils, der überlebende Ehegatte 3/4 oder den vollen Erbteil (je nach Konstellation), Eltern 1/4 — sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind.
Was wird angegriffen?
Die Klage richtet sich gegen lebzeitige Schenkungen, Lebensversicherungen und testamentarische Verfügungen. Schenkungen der letzten 1 Jahr werden grundsätzlich angerechnet.
Frist: 1 Jahr ab Kenntnis
Klage muss binnen 1 Jahr ab Kenntnis der Pflichtteilsverletzung erhoben werden, spätestens 10 Jahre nach Erbfall. Diese Fristen sind absolut.