Niemand soll wegen Geldmangels auf seine Rechte verzichten müssen. Türkisches Zivilprozessrecht gewährt Prozesskostenhilfe (adli yardım) — Befreiung von Gerichtsgebühren und unentgeltliche Anwaltsbestellung.

Voraussetzungen

1) Wirtschaftliche Bedürftigkeit (Einkommen unter bestimmter Schwelle), 2) Erfolgsaussicht der Klage, 3) Antrag mit Nachweisen (Einkommensbescheinigung, Mietvertrag etc.).

Antrag

Schriftlich beim zuständigen Gericht zusammen mit der Klageschrift. Das Gericht entscheidet binnen 1–2 Wochen. Bei Ablehnung ist Beschwerde möglich.

Was wird übernommen?

Gerichtsgebühren, Vorschüsse für Sachverständige und Zeugen, Anwaltsgebühr im Rahmen der gesetzlichen Mindesttarife. Der unentgeltliche Anwalt wird über die Anwaltskammer zugewiesen.