Bei Verkehrsunfällen, Behandlungsfehlern, Verletzungen oder Vertragsbrüchen können Geschädigte Schadensersatz verlangen. Die Berechnung folgt klaren Regeln.

Materieller Schadensersatz

Tatsächlich entstandene Kosten — Reparatur, Behandlung, Verdienstausfall — und entgangene Gewinne. Jeder Posten muss durch Belege oder Sachverständigengutachten bewiesen werden.

Immaterieller Schadensersatz

Schmerzen, Leid, Verlust eines Angehörigen, Beeinträchtigung der Lebensfreude. Höhe wird vom Richter nach freier Würdigung festgesetzt — meist 10 000–500 000 TL je nach Schwere.

Verjährung beachten

2 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens 10 Jahre nach der Tat. Bei strafbaren Handlungen kann auch die längere strafrechtliche Verjährung gelten.