Bei einer Scheidung kann der weniger schuldige Ehegatte vom überwiegend schuldigen Schmerzensgeld (manevi tazminat) verlangen — als Ausgleich für die durch das Verschulden des anderen erlittene seelische Belastung.
Voraussetzungen
- Der Antragsteller darf nicht überwiegend schuldig sein
- Eine Persönlichkeitsverletzung muss vorliegen (Ehre, Würde, seelische Integrität)
- Die Verletzung muss kausal auf das Verhalten des Beklagten zurückführbar sein
Häufige Sachverhalte
Ehebruch, körperliche Gewalt, schwere Beleidigung, Verlassen der Ehewohnung, lebensbedrohliches Verhalten — alle führen typischerweise zum Schmerzensgeldanspruch.
Wie hoch?
Es gibt keine feste Tabelle. Das Gericht würdigt:
- Schwere und Dauer der Persönlichkeitsverletzung
- Wirtschaftliche Lage beider Parteien
- Lebensstandard während der Ehe
- Kinder im Haushalt
- Öffentlichkeit/Skandal des Verschuldens
Die Praxis bewegt sich in mittleren Fällen zwischen 30.000–150.000 TL; in besonders schweren Fällen kann darüber hinaus zugesprochen werden.