Bei einer Scheidung kann der weniger schuldige Ehegatte vom überwiegend schuldigen Schmerzensgeld (manevi tazminat) verlangen — als Ausgleich für die durch das Verschulden des anderen erlittene seelische Belastung.

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller darf nicht überwiegend schuldig sein
  • Eine Persönlichkeitsverletzung muss vorliegen (Ehre, Würde, seelische Integrität)
  • Die Verletzung muss kausal auf das Verhalten des Beklagten zurückführbar sein

Häufige Sachverhalte

Ehebruch, körperliche Gewalt, schwere Beleidigung, Verlassen der Ehewohnung, lebensbedrohliches Verhalten — alle führen typischerweise zum Schmerzensgeldanspruch.

Wie hoch?

Es gibt keine feste Tabelle. Das Gericht würdigt:

  • Schwere und Dauer der Persönlichkeitsverletzung
  • Wirtschaftliche Lage beider Parteien
  • Lebensstandard während der Ehe
  • Kinder im Haushalt
  • Öffentlichkeit/Skandal des Verschuldens

Die Praxis bewegt sich in mittleren Fällen zwischen 30.000–150.000 TL; in besonders schweren Fällen kann darüber hinaus zugesprochen werden.