Wer in der Türkei ein Testament errichten möchte, muss eine der drei zugelassenen Formen wählen. Formfehler führen zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit — selbst wenn der Wille klar ist.
1. Notarielles Testament
Beim Notar erklärt, von zwei Zeugen mitunterzeichnet. Sicherste Form, wird automatisch beim Standesamt registriert. Empfohlen für komplexe Vermögensregelungen.
2. Eigenhändiges Testament
Vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum und Unterschrift. Kein Zeuge nötig. Nach dem Tod muss es einem Friedensgericht zur Eröffnung übergeben werden.
3. Nottestament
Nur in Lebensgefahr (z. B. Krankenhaus, Krieg) zulässig. Mündlich vor drei Zeugen, die es schriftlich festhalten. Verliert nach 1 Monat automatisch die Wirkung, wenn der Erblasser noch lebt.
Pflichtteil beachten
Kinder, Ehegatte und Eltern haben einen unentziehbaren Pflichtteil. Wer sie übergeht, riskiert eine Herabsetzungsklage.