Das türkische Familienrecht kennt vier Unterhaltsarten — jede mit eigenen Voraussetzungen und Berechnung. Wer welche kombinieren kann und ob diese später anpassbar sind, ist eine der häufigsten Fragen unserer Mandantinnen und Mandanten.
1. Trennungsunterhalt (Tedbir Nafakası)
Während des laufenden Scheidungsverfahrens — durch einstweilige Anordnung. Soll den notleidenden Ehegatten und die Kinder bis zum Urteil absichern. Auch ohne Verschuldensbewertung gewährbar.
Höhe: richtet sich nach Einkommen des Pflichtigen, Bedarf des Berechtigten und Lebensstandard während der Ehe.
2. Bedürftigkeitsunterhalt (Yoksulluk Nafakası)
Nach Rechtskraft der Scheidung an den Ehegatten, der dadurch in Bedürftigkeit fallen würde — vorausgesetzt sein Verschulden ist nicht überwiegend.
Dauer: grundsätzlich unbefristet. Endet bei:
- Wiederheirat des Berechtigten
- Eheähnlicher Lebensgemeinschaft
- Tod einer Partei
- Wesentlicher Verbesserung der wirtschaftlichen Lage
- Wesentlicher Verschlechterung beim Pflichtigen
Höhe: meist 25–35 % des Einkommens des Pflichtigen, abhängig von der Einkommensdifferenz und der Ehedauer.
3. Kindesunterhalt (İştirak Nafakası)
Vom nicht-sorgeberechtigten Elternteil an den sorgeberechtigten zugunsten des Kindes. Anspruch besteht unabhängig vom Verschulden — auch der allein verschuldete Elternteil zahlt für das Kind.
Höhe: richtet sich nach Bedarf des Kindes (Alter, Schule, gesundheitliche Bedürfnisse) und finanzieller Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. Üblicherweise 20–35 % des Nettoeinkommens pro Kind.
Dauer: bis zur Volljährigkeit (18); bei Ausbildung verlängerbar bis zum Ausbildungsende.
4. Beistandsunterhalt (Yardım Nafakası)
Anspruch zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern) und Geschwistern, wenn ein Verwandter ohne Unterhalt in Not geraten würde und der Pflichtige finanziell leistungsfähig ist. Selten, aber praktisch wichtig bei Pflegebedürftigkeit oder Studierenden ohne Eltern.
Wie wird die Höhe berechnet?
Das Gericht prüft:
- Nettoeinkommen des Pflichtigen (Sozialversicherungsregister, Steuerbescheid, Bankauszüge)
- Bedarf des Berechtigten (Wohnung, Essen, Schule, Gesundheit, Lebensstandard)
- Lebensstandard während der Ehe
- Sonstige Unterhaltspflichten des Schuldners (andere Kinder, Eltern)
- Selbstständige müssen Lebensstandard ggf. anders nachweisen (Auto, Reisen, Eigentum)
Anpassungsklage — wenn sich die Verhältnisse ändern
Eine einmal festgesetzte Unterhaltssumme ist nicht endgültig. Wenn:
- der Pflichtige sein Einkommen wesentlich erhöht oder vermindert hat
- der Berechtigte einen anderen Job, Heirat oder eine Erbschaft hatte
- das Kind eine teurere Schule besucht oder gesundheitliche Mehrbedürfnisse hat
- die Inflation den Realwert des Unterhalts ausgehöhlt hat
...kann eine Anpassungsklage (uyarlama davası) erhoben werden — mit gerichtlicher Neufestsetzung.
Automatische jährliche Anpassung
Im Vergleichsprotokoll oder Urteil kann eine automatische Inflationsbindung vereinbart werden — meist an den Verbraucherpreisindex (TÜFE). Das vermeidet jährliche Klagen und ist heute Standard.
Vollstreckung von Unterhaltsschulden
Unterhaltsschulden genießen Vorrang vor anderen Schulden. Die 1/4-Pfändungsgrenze für Löhne gilt nicht — ein Pflichtiger kann gegebenenfalls vollständig in Lohn gepfändet werden, wenn er Unterhalt schuldet. Auch eine Strafanzeige wegen Unterhaltsentzug ist möglich (icra-iflas suçu) und kann zu Haftstrafe führen.
Im Ausland lebende Pflichtige: Türkische Unterhaltsurteile können in Deutschland, Österreich und der Schweiz nach den entsprechenden Vollstreckungsabkommen vollstreckt werden. Dies geschieht häufig — versuchen Sie nicht, dem Unterhalt durch Auswanderung zu entgehen.