Die Vaterschaftsanfechtungsklage (soybağının reddi davası) ermöglicht dem rechtlich anerkannten Vater, der Mutter oder dem Kind selbst, die durch die Ehe vermutete biologische Vaterschaft gerichtlich zu beenden.

Wer kann klagen?

  • Der Ehemann innerhalb 1 Jahres nach Kenntniserlangung von Geburt und Umstand
  • Die Mutter innerhalb 1 Jahres nach Geburt
  • Das Kind innerhalb 1 Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit

Welche Beweise?

Im Mittelpunkt steht der DNA-Test. Das Gericht ordnet bei begründetem Verdacht eine Begutachtung an. Daneben werden geprüft: räumliche Trennung der Ehegatten zur Empfängniszeit, medizinische Unfruchtbarkeit, fehlender Kontakt.

Folgen

Bei Erfolg werden alle Vater-Kind-Folgen rückwirkend aufgehoben: Unterhaltspflicht, Erbrecht, Sorgerecht. Das Familienbuch wird korrigiert.

Hinweis: Vor Klageerhebung ist eine genetische Voruntersuchung empfohlen, um Beweissituation zu klären.