Ob Scheidung, Erbstreit, Mietsache oder Strafanzeige in der Türkei — wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie nicht selbst reisen. Eine ordnungsgemäße Vollmacht (vekaletname) ermöglicht uns, das gesamte Verfahren in Ihrem Namen zu führen.
Wie erstelle ich eine Vollmacht im Ausland?
Variante 1: Türkisches Konsulat (empfohlen)
Termin am türkischen Konsulat oder Botschaft Ihres Wohnlandes. Mitgebrachte Unterlagen:
- Türkischer Reisepass oder Personalausweis
- 2 Passfotos
- Daten der bevollmächtigten Anwältin (Name, Anwaltsnummer, Anschrift, Steuernummer)
- Konsulargebühr
Das Konsulat erstellt die Vollmacht direkt in türkischer Sprache und beglaubigt sie offiziell. Diese Variante ist direkt in der Türkei einsetzbar, ohne Apostille oder Übersetzung.
Variante 2: Notar im Ausland mit Apostille
Wenn das Konsulat zu weit ist, können Sie:
- Beim örtlichen Notar eine Vollmacht in der Sprache des Wohnlandes erstellen
- Mit einer Apostille (Haager Übereinkommen 1961) versehen lassen
- In die Türkei senden, wo wir sie ins Türkische beglaubigt übersetzen lassen
Diese Variante kostet mehr (Notar + Apostille + Übersetzung), funktioniert aber in jedem Land.
Was muss in der Vollmacht stehen?
Die Vollmacht muss spezifisch sein. „Allgemeine Vollmacht" reicht selten aus. Je nach Verfahrensart:
Scheidung
- Ausdrückliches Recht zur Vertretung im Scheidungsverfahren
- Recht zum Abschluss von Vergleichen
- Recht zur Vertretung in Folgeangelegenheiten (Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung)
- Bei einvernehmlicher Scheidung: nicht möglich — Sie müssen persönlich erscheinen
Erbschaftsangelegenheiten
- Beantragung des Erbscheins
- Erbschaftsausschlagung (sehr wichtig wegen 3-Monats-Frist!)
- Vertretung in Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft
- Vertretung gegenüber Banken und Grundbuchamt
Immobilien
- Verkauf, Kauf oder Vermietung
- Vertretung beim Grundbuchamt
- Räumungs- und Mietfestsetzungsklagen
Strafrecht
- Vertretung als Geschädigter oder Nebenkläger
- Anzeigeerstattung
- Hinweis: Bei eigener Beschuldigtenrolle ist persönliches Erscheinen meist erforderlich
Wie läuft die Zusammenarbeit?
Schritt 1: Erstgespräch per Videogespräch (WhatsApp, Zoom, Google Meet) — kostenlos. Wir bewerten Ihren Fall und teilen die Strategie schriftlich mit.
Schritt 2: Mandatsvertrag und Vollmachtsvorlage werden Ihnen zugesandt. Sie unterzeichnen den Mandatsvertrag (digital), erstellen die Vollmacht beim Konsulat oder Notar.
Schritt 3: Sobald Vollmacht und Honorarvorschuss eingegangen sind, beginnen wir mit der Klage oder dem Schritt, den Sie beauftragt haben.
Schritt 4: Bei jedem wichtigen Verfahrensschritt erhalten Sie einen schriftlichen Bericht (E-Mail oder über das Mandantenportal). Termine besprechen wir per Video.
Was Sie persönlich erledigen müssen
Trotz Vollmacht müssen Sie in folgenden Fällen persönlich anwesend sein:
- Einvernehmliche Scheidung (Anhörung beider Ehegatten)
- Polizei-/Staatsanwaltschaftsaussage als Beschuldigter
- Notarielle Vollmachtserneuerung in der Türkei (selten)
Kosten
Anwaltsgebühren für Auslandsmandate werden nach der Mindestgebührentabelle der türkischen Anwaltskammer berechnet, mit zusätzlichen Verwaltungskosten für Auslandskommunikation und Reisen (sofern das Verfahren das erfordert). Wir teilen Ihnen vor Mandatsbeginn alle Kostenpositionen schriftlich mit.
Vertraulichkeit: Alle Mandantenkommunikation ist durch das türkische Anwaltsgesetz (Av.K. m.36) als absolut vertraulich geschützt. Wir verwenden verschlüsselte Kommunikationskanäle und ein gesichertes Mandantenportal.